Taufe

Seit dem Pfingsttag spendet die Kirche die Taufe allen, die an Christus glauben. Das Wort „Taufe“ kommt von „eintauchen“. In der Taufe hat das Bild des Unter- und Auftauchens eine tiefe Bedeutung: Der Täufling wird im Wasser der Taufe neu in Christus geboren. Christus trägt sich unauslöschlich in das Herz des Menschen ein. Von diesem Augenblick an ist der getaufte Mensch auf Gott ausgerichtet, wie ein Kompass, dessen Nadel stets den Norden sucht.

Wenn Sie ihr Kind bzw. sich selbst taufen lassen möchten, setzen Sie sich mit unserem Pfarrer in Verbindung. Die Tauffeier findet in der Pfarrkirche am Wohnort des Täuflings statt.

Vorzulegende Dokumente

  • Kopie der Geburtsurkunde des Täuflings
  • Kopie der Taufscheine der Eltern und der Paten

 

Beichte

Die Heilige Beichte ist das großartige Geschenk, in dem ich mich von den begangenen Sünden befreien kann. Wenn ich bereit bin, mich in Frage stellen zu lassen, Jesus entgegenzugehen und im Sakrament der Versöhnung all meine Sünden auszusprechen, dann werde ich innerlich nicht verhärten und erkranken. Im Gegenteil: Ich werde gesund! Ich werde geheilt. Psychotherapie kann vieles tun, aber sie kann nicht Schuld überwinden. Dies kann nur in der Heiligen Beichte geschehen.

Jeder Gläubige, der seine begangenen Sünden bereut und bereit ist, sich zu bessern, darf das Bußsakrament empfangen. Auch steht es jedem Gläubigen frei, einen Beichtvater seiner Wahl zu suchen. Grundsätzlich rät die Kirche, zumindest einmal im Jahr die Versöhnung mit Gott in einer Heiligen Beichte zu suchen. 

Wer das Sakrament der Beichte empfangen möchte, kann zu den auf der Gottesdienstordnung angegebenen Beichtzeiten in die jeweilige Pfarrkirche kommen oder mit unserem Pfarrer einen eigenen Termin vereinbaren (Tel.: 0676/87307561).

 

Erstkommunion

Das Sakrament der Eucharistie ist das Heiligste und Wertvollste, was die Kirche den Menschen geben kann. In der Eucharistie kommt Jesus den Menschen so nahe, wie in keinem anderen Sakrament. In ihr ist Jesus Christus leibhaftig gegenwärtig. Deshalb möchten unsere Pfarren die Erstkommunikanten gut auf die Erstkommunion vorbereiten. Denn sie empfangen nicht irgendetwas, sondern Jesus Christus höchst persönlich. So werden die Kinder liebevoll von der Pfarre, von der Schule, von den Eltern und Verwandten zu diesem großen Geschenk hingeführt.

Auch ein Jesusbuch mit verschieden Geschichten und Bildern zum Ausmalen soll ein wertvoller Begleiter für unsere Erstkommunikanten sein.

Um die Heilige Kommunion empfangen zu dürfen, müssen die Kinder römisch-katholisch getauft sein, mindestens die 2. Klasse der Volksschule besuchen und eine sorgfältige Vorbereitung erhalten haben. Vor der Hl. Erstkommunion dürfen die Kinder auch zum ersten Mal das Sakrament der Versöhnung (Erstbeichte) empfangen.

 

Firmung

Das Wort „Firmung“ kommt aus der lateinischen Sprache („firmare“) und hat die Bedeutung: „stärken“, aber auch „bestätigen“. 

Viele junge Menschen fragen sich: Warum soll ich mich firmen lassen? Was bringt mir das? Nur damit ich die Erlaubnis bekomme, eine Patenschaft zu übernehmen? Die Firmung ist mehr als das. Sie ist eine „Bestätigung“ der Taufe, aber auch eine „Stärkung“ der Taufgnade. Durch die Taufe sind wir in das neue Volk Gottes aufgenommen. Wir gehören nicht mehr uns selbst, sondern Gott. In der Firmung wird diese Zugehörigkeit bestätigt: „Ja, du lebst in dieser Welt, aber du bist nicht mehr von dieser Welt. Du gehörst zu Jesus!“

Jeder Getaufte, der noch nicht gefirmt ist, darf das Sakrament der Firmung empfangen (vgl. can. 889 § 1 CIC). Das Firmalter in unseren Pfarren ist auf das vollendete 12. Lebensjahr festgelegt. Die Firmvorbereitung erfolgt normalerweise in der Wohnpfarre. Mit der Firmkarte darf der Firmling überall in der Diözese Innsbruck die Firmung empfangen. Die Firmvorbereitung besteht aus sozialem Engagement und Kennenlernen der Glaubensinhalte. Ein Firmheft soll die Firmlinge auf den Weg zu diesem Sakrament begleiten.

Um das Patenamt übernehmen zu können, muss man getauft, gefirmt und mind. 16 Jahre alt sein. Es setzt das römisch-katholische Bekenntnis voraus.

 

Krankenkommunion

Es ist wichtig, dass die Pfarrgemeinde, die sich zur Feier der Eucharistie Sonntag für Sonntag versammelt, jene Menschen nicht vergisst, die wegen ihres Alters oder wegen einer Krankheit nicht daran teilnehmen können. In unseren Pfarrgemeinden bringt der Pfarrer den alten und kranken Gemeindemitgliedern auf Wunsch monatlich die Hl. Kommunion. Jeder, der zu Hause die Heilige Kommunion empfängt, soll spüren, dass er zur Gemeinschaft der Glaubenden gehört und eingeladen ist, Christus in der Heiligen Hostie zu begegnen.

Wie kann ich mich auf den Empfang der Krankenkommunion vorbereiten?
Neben der inneren Vorbereitung auf den Empfang der Heiligen Kommunion kann man den Raum bzw. den Tisch mit folgenden Elementen gestalten:

  • Tischdecke
  • Kreuz 
  • Kerze
  • Weihwasser

Kann ich bei der Krankenkommunion auch das Sakrament der Beichte empfangen? Das Sakrament der Beichte oder Versöhnung ist auch im Rahmen der Feier der Krankenkommunion möglich.

Bitte melden Sie sich, wenn sie die Krankenkommunion empfangen möchten! Die Anmeldung zur Krankenkommunion ist jederzeit telefonisch oder persönlich möglich: Im Pfarrbüro oder beim Pfarrer.

 

Krankensalbung

Über die Salbung der Kranken wird schon im Neuen Testament berichtet: „Ist einer von euch krank? Dann rufe er die Ältesten der Gemeinde zu sich; sie sollen Gebete über ihn sprechen und ihn im Namen des Herrn mit Öl salben. Das gläubige Gebet wird den Kranken retten und der Herr wird ihn aufrichten; wenn er Sünden begangen hat, werden sie ihm vergeben.“ (Jak 5,14-15)

Dieses Sakrament können alle Christen empfangen, die an einer schweren Krankheit leiden. Die Kirche spendet die Krankensalbung all jenen, die z.B. vor einer schweren Operation stehen, die durch Krankheit in Lebensgefahr sind oder im Sterben liegen. Jesus Christus richtet die Menschen in diesem Sakrament wieder auf. Die Krankensalbung ist ein Mittel der Stärkung und Ermutigung. Sie gibt bei schwerer Krankheit Anteil am Heiligen Geist und dem Kreuz Christi. Vor allem soll sie aber eines: Hoffnung und Trost spenden in einer schwierigen Zeit.

Dieses Sakrament kann auch mehrmals empfangen werden, wenn der Kranke nach seiner Genesung wieder schwer erkrankt oder wenn bei Fortdauer derselben Krankheit die Gefahr bedrohlicher wird.

Wer die Krankensalbung empfangen möchte, kann sich bei unserem Pfarrer melden.

Was tun, wenn ein Angehöriger im Sterben liegt? Wenn Sie für Ihren Angehörigen, der im Sterben liegt, noch die Sterbesakramente (Beichte, Empfang der Hl. Kommunion) wünschen, können Sie zu jeder Tag- und Nachtzeit unseren Pfarrer kontaktieren (0676/87307561).

 

Ehesakrament

Durch das gegenseitige Eheversprechen der christlichen Brautleute vor dem trauberechtigten Geistlichen und in Gegenwart der Trauzeugen kommt das Sakrament der Ehe zustande. Mann und Frau stiften untereinander eine Gemeinschaft für das ganze Leben: Sie versprechen, einander in guten und in schlechten Tagen die Treue zu halten, bis dass der Tod sie scheidet. Der Geistliche erfragt zuvor den Konsens und nimmt ihn entgegen. Die Ehe ist dabei Abbild des Bundes zwischen Christus und seiner Kirche.

Nehmen Sie bitte sehr früh - d.h. noch bevor Sie Ihren Hochzeitstermin festlegen - Kontakt mit dem zuständigen Pfarrer bzw. Pfarramt auf. Zuständig ist das röm.-kath. Pfarramt, in dessen Gebiet die Braut und/oder der Bräutigam ihren Wohnsitz haben. Ist nur ein Teil katholisch, ist dessen röm.-kath. Pfarramt zuständig. Abgesehen davon kann die kirchliche Trauung als solche dann auch ein anderer katholischer Priester oder Diakon halten, den gegebenenfalls Sie von sich aus darum bitten.

Zu einer sakramentalen Ehe zwischen zwei getauften Christen gehören drei unentbehrliche Elemente: 
1. Ehekonsens - Mann und Frau legen in Freiheit ohne Furcht und Zwang ihr Versprechen ab.
2. Die Unauflöslichkeit - Das Brautpaar bejaht einen lebenslänglichen und ausschließlichen Bund. 
3. Bereitschaft zur Fruchtbarkeit - Die Brautleute sind offen für die Kinder, die Gott ihnen schenken möchte. 

Vorzulegende Dokumente:

  • Geburtsurkunde
  • Aktuelle Taufscheinergänzung, falls die Brautleute nicht in der zuständigen Pfarre getauft wurden
  • Staatliche Heiratsurkunde, falls schon vorhanden







SEELSORGERAUMBÜRO

Widumweg 13 - 6426 Roppen
sr.inntal@dibk.at
0043/5417/5216 oder 0043/676/87307595



PFARRER JOHANNES LAICHNER

Widumweg 13 - 6426 Roppen
JohannesLaichner@hotmail.com
0043/676/87307561


WEITERE KONTAKTPERSONEN IN DEN PFARREN

Roppen: PGR-Obfrau Roswitha Benz (0650/5009302)
Karrösten: Pfarrkoordinator Elmar Neuner (0664/1216538)
Mils: PGR-Obfrau Maria Hammerle-Staggl (0650/7022889)
Karres: PGR-Obmann Walter Zimmermann (0650/4218085)


BÜROZEITEN

Roppen: Mo, Di, Mi und Fr 9:00-11:00 Uhr
Karrösten: Do 9:00-9:45 Uhr
Karres: Do 8:00-8:45 Uhr
Mils: Do 10:00-10:45 Uhr




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